2.11.2020 – AG München: Minderung des Reisetagespreises bei nötigem Bahntransfer nach Flugumbuchung mit Änderung des Ankunftsflughafens

02.11.2020

AG München vom 22.3.2019, Az. 132 C 1229/19

Ändert sich nach einer Flugumbuchung durch den Reiseveranstalter der Ankunftsflughafen und ist eine weitere Bus- und Bahnfahrt zum Reiseziel nötig, so dass sich die tatsächliche Reisezeit um sechseinhalb Stunden verlängert, ist eine Minderung des Reisetagespreises von 7,5% pro Stunde der verlängerten Reisezeit statthaft.

Führt die Verlegung der Abreisezeit zu einer Verkürzung der Schlafenszeit des letzten Urlaubstages, kann eine Minderung des Reisetagespreises um 25% verlangt werden.

Die Abänderung des Rückflugs stellte eine erhebliche Änderung wesentlicher Eigenschaften der Rückreise dar, schon weil der Ankunftsflughafen abgeändert wurde. Die dann vereinbarte Ersatzrückreise ist im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit, da die Rückreise statt ca. 2 h dann ca. 8-9 h dauerte und in den frühen Morgenstunden begann. Durch die neue Reisevereinbarung wurde die Reise deutlich beschwerlicher.