Pressemitteilung #3 - Nichtbilden der Rettungsgasse - Neu StVO!

Änderung der StVO - Mit welchem Bußgeld muss ich rechnen, wenn ich die Rettungsgasse nicht bilde?

Bereits für das Nichtbilden der Rettungsgasse gibt es zukünftig ein Bußgeld von EUR 200, sowie 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Sollte zusätzlich noch eine Behinderung, eine Gefährdung oder gar eine Sachbeschädigung hinzukommen, wird es noch teurer.