Pressemitteilung #4 - Unerlaubtes Befahren der Rettungsgasse - Neu StVO!

Änderung der StVO - Was passiert, wenn ich die Rettungsgasse unerlaubt befahre?

Die Rettungsgasse darf nur von Einsatz- und Hilfsfahrzeugen befahren werden. Dem Fahrer, z. B. eines Motorrads oder Pkws, droht künftig ein Bußgeld von EUR 240,-. Zusätzlich gibt es 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Bislang wurden nur EUR 100,- und 1 Punkt in Flensburg fällig.